Allgemeine Geschäfts-bedingungen
Mitgliedsvertrag
1 Der Vertrag Verlängert sich um einen Monat, wenn nicht jeweils spätestens vier Wochen vor Vertragsablauf eine schriftliche Kündigung bei dem 89 MMA eingegangen ist. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigungserklärung.
2 Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Anerkennung der gelesenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Anmeldung wird dem Mitglied ein Trainingsplatz eingerichtet und freigehalten, unabhängig von der Nutzung durch das Mitglied.
3 Mit der Annahme durch das 89 MMA werden die AGB für beide Seiten rechtsverbindlich. Das Mitglied erklärt hiermit eine Vertragsabschrift mit dem AGB erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Bei Jugendlichen bis 18 Jahren übernehmen die Eltern oder die Erziehungsberechtigten die Verantwortung und Haftung durch Ihre Unterschrift.
4 Der Monatsbeitrag ist jeweils monatlich im Voraus zu entrichten und muss zum 1. des jeweiligen Monats bei der Leitung des 89 MMA eingegangen sein. Bei Zahlungsversäumnis behält sich das 89 MMA gerichtliche Schritte vor. Gerichtsstand ist Hannover. Die einmalige Aufnahmegebühr ist zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag zu entrichten.
5 Befindet sich ein Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen im Verzug, so werden nach Ermessen die gesamten zukünftigen Monatsbeiträge der Restlaufzeit der Mitgliedschaft sofort zur Zahlung fällig.
6 Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag entsprechend.
7 Die Rechte des Mitglied aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.
8 Das Mitglied trainiert auf eigene Gefahr. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur am Training teilnehmen darf, wenn dies ihr7sein behandelnder Arzt nach eigener Untersuchung gestattet hat. Eine regelmäßige Untersuchung durch den Haus- oder Sportarzt ist unbedingt durchzuführen.
9 89 MMA übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von seinen Mitgliedern verursacht wurden. Auch das Lehrpersonal kann für keine Schäden haftbar gemacht werden, ausgenommen hiervon sind Schäden durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt wurden.
10 Für Garderobe und Wertsachen übernimmt das Institut keine eine Haftung. Wertsachen können während der Trainingszeiten zur Überwachung mit in den Trainingsraum genommen werden.
11 Sofern ein Mitglied die Leistungen des 89 MMA aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Risikobeherrschung liegen, nicht in Anspruch nehmen kann, kann ein Ruhen des Mitgliedsvertrages zwischen den beiden Parteien schriftlich vereinbart werden. Derartige Umstände müssen gegenüber des 89 MMA nachgewiesen werden (beispielsweise durch ein Ärztliches Attest). Erfolgt ein solcher Nachweis, kann das Ruhen ab dem 01. Des auf den Nachweis folgenden Monats vereinbart werden. Für den Fall des Ruhens/Pausierung verlängert sich die vertragliche Dauer der Mitgliedschaft um den Ruhezeitraum. Die Bearbeitungsgebühr für Ruhezeiten/Pausierung beträgt 5,00 Euro im Monat welche bei Ruhebeginn vom Konto des Mitgliedes eingezogen wird.
12 Die Mitgliedschaft ist jederzeit seitens des Instituts sofort kündbar.
13 Das Institut behält sich vor, vorübergehend das Stundenangebot während der Zeiten einschränken, während der die Nachfrage nicht groß ist, z.B. Schulferien. Ausfallzeiten können von dem Mitglied nachgeholt werden. Das Sportinstitut behält sich weiterhin das Recht vor, das Stundenangebot entsprechend für die Zukunft zu verändern. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Ein Recht auf außerordentliche Kündigung entsteht dadurch nicht.
14 Während der gesetzlichen Feiertage bleibt das Institut geschlossen.
15 Das Mitglied verpflichtet sich, Veränderungen der persönlichen Daten dem Institut mitzuteilen.
16 Das Mitglied verpflichtet sich den Anweisungen des Unterrichtspersonals Folge zu leisten und die Institutregeln zu beachten. Bei Nichtbeachtungen kann der Vertrag von Seiten der Institutsleitung fristlos gekündigt werden. Dabei ist jeder angebrochene Monat vom Mitglied voll zu entrichten.
17 Das Trainieren an den Geräten Erfolg auf eigene Gefahr.. Das Mitglied haftet für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten an den Gerätschaften. Das Mitglied hat dem 89 MMA den entstehenden Schaden zu ersetzten.
18 Das Mitglied ist es verboten Kampfsportübungen (Sparring) die Ihn oder andere verletzen könnten außerhalb der Trainingszeiten in den Räumlichkeiten des 89 MMA auszuführen.
19 Es wird davon ausgegangen, dass jedes Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft, eine private Haftpflichtversicherung besitzt.
20 Das Mitglied ist sich im klaren, dass man sich jederzeit im Training oder im Kampf verletzen könnte und man das Sportstudio oder die unterrichtende Person nicht dafür verantwortlich machen darf.
21 DAS MITGLIED VERPFLICHTET SICH, SEIN ERLERNTES KÖNNEN NICHT ZU MISSBRAUCHEN UND DIE GRUNDSÄTZE DER NOTWHR ZU BEACHTEN!